Wissenschaftliche Hilfskraft zur Koordinierung von Interviewerteams gesucht



Das Institut für Mittelstandsforschung der Universität Mannheim sucht ab April 2018 eine/n Koordinator/in für eine mehrsprachige Interviewergruppe einer Befragung im Regierungsbezirk Karlsruhe. Ihr Aufgabengebiet umfasst die Koordination und Durchführung von tablet-gestützten face-to-face Interviews mit Geflüchteten in der zentralen Unterbringung. Vor und nach den Interviews kommunizieren Sie dabei mit den Verantwortlichen der Unterkünfte und unterstützen bei Bedarf die Interviewer Ihres Teams. In der Befragung werden Potenziale und Hürden der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten in baden-württembergischen Städten und Gemeinden erhoben.

Ihre Beschäftigungsdauer beträgt 3 Monate mit stundengenauer Vergütung (ca. 60 Std./ Monat) gemäß Tarif für wissenschaftliche Hilfskräfte (11,64€/Std). Wir bieten die Mitarbeit in einem mehrsprachigen, motivierten Interviewerteam und spannende Einblicke in die Erfahrungen und Erwartungen von Newcomern in Baden-Württemberg.


Erforderlich sind:
- Gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift
- Freundliches Auftreten und Bereitschaft zur Verantwortung für ein Interviewerteam
- Sensibilität im Umgang mit Datenschutz
- Interesse an der wissenschaftlichen und politischen Auseinandersetzung mit der Integration von Geflüchteten in den  Arbeitsmarkt
- Reisebereitschaft innerhalb des Regierungsbezirks Karlsruhe
- Ein gültiger Führerschein der Klasse B und ein eigenes Auto für den Transport der Interviewer.


Die Universität Mannheim strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher entsprechend qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Kopien von Zeugnissen und Urkunden) – gerne in elektronischer Form – bis spätestens 7. März 2018 an: bw-befragung[at]ifm.uni-mannheim.de


Universität Mannheim
Institut für Mittelstandsforschung
L9, 1-2, D-68161 Mannheim
www.ifm.uni-mannheim.de
Gülsah Karakoc
0621 181 2890

 

Bitte beachten Sie, dass Gefährdungen der Vertraulichkeit und der unbefugte Zugriff Dritter bei einer
Kommunikation via unverschlüsselter E-Mails nicht ausgeschlossen werden können. Die Rücksendung der
eingereichten Unterlagen erfolgt nur bei gleichzeitiger Übersendung eines ausreichend frankierten
Rückumschlags. Andernfalls werden sie nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens nach den Vorgaben des
Datenschutzrechts vernichtet.

 

 


19.02.18

 

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