Ansturm auf die Beratungsstellen wegen Zuschüssen
Die Beratungsstellen in den einzelnen Bundesländern werden gerade vom Ansturm der Nachfragenden überrollt. Voraussetzung für einen Zuschuss ist allerdings, dass der Betrieb oder der Selbstständige vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war. Der Schaden muss also direkt im Zusammenhang mit der Coronakrise stehen. Als Stichtag gilt der 11. März. Die Bedürftigkeit soll nachträglich geprüft werden, um die Auszahlung zu beschleunigen.
Soforthilfen müssen ebenso wenig zurückgezahlt werden, wie das Kurzarbeitergeld, das ebenfalls im Rettungspaket enthalten ist. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, staatliche Bürgschaften für Kredite der staatlichen Förderbank KfW zu beantragen. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hatte in Mario Draghi-Manier versprochen, dass kein Arbeitsplatz durch die Corona-Krise verloren gehen soll. Die staatliche Förderbank ist ein zentrales Instrument für den Wirtschaftsminister, um dieses Versprechen einzulösen. Die Kreditbedingungen der KfW, die ihre Darlehen/Garantien in der Regel über Banken und Sparkassen ausreicht, sind nach anfänglicher Kritik durch Wirtschaftsverbände und den DIHK nochmals verbessert worden. Niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu 3 Millionen Euro sollen eine deutliche Erleichterung für die Wirtschaft bringen. Eine höhere Haftungsfreistellung durch die KfW von bis zu 90 Prozent bei Betriebsmittelkrediten und Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen sollen Banken und Sparkassen die Kreditvergabe erleichtern. Nach Angaben einer KfW-Sprecherin vom 23. März sind die ersten Anträge bei der Förderbank schon eingegangen und wurden bei Krediten von bis zu 3 Millionen Euro auch bereits automatisiert zugesagt.
Zuständig für die Vergabe der Soforthilfe sind die einzelnen Bundesländer. Wie unsere Auflistung (siehe unten) zeigt, hat jedes Bundesland seine eigenen Vorgehensweisen und Vorgaben kurzfristig entwickelt. Ein Nebeneinander von vielen verschiedenen Soforthilfen auf Ebene der Länder und des Bundes wird so vermieden. Beim Vergleich der Corona-Hilfen fällt aber auf, dass manche Bundesländer großzügiger mit ihren Unternehmen/Unternehmern umgehen als andere.
Dass die Soforthilfe Ländersache ist, erleichtert die Suche nach der richtigen Anlaufstelle. Auf eigens eingerichteten Webseiten informieren die Landesregierungen, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um Unterstützungszahlungen zu erhalten und wer die Ansprechpartner sind. Auch Weiterleitungen zu den notwendigen Antragsformularen sind dort zu finden. In seiner Förderdatenbank hat das Bundeswirtschaftsministerium zusätzliche Informationen zu staatlichen Förderungen bereitgestellt.
Förderprogramme der Bundesländer für Unternehmer und Selbständige
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Informationen zum Soforthilfeprogramm von Baden-Württemberg