Zehntausende Verbraucher beantragen Zahlungsaufschub


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Nach Angaben des Sparkassen- und Giroverbandes setzten schon mehr als 80.000 ihrer Kreditnehmer die Zins- und Tilgungsleistungen aus. Verbraucherschützer glauben, dass eine Stundung allein aber nicht reichen wird.

Zehntausende Verbraucher haben in der Corona-Krise den Aufschub von Zahlungen für Kredite beantragt. Allein die Sparkassen setzten bislang nach Angaben des Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) Zins- und Tilgungsleistungen von 80.000 Kreditnehmern aus. Seit 1. April müssen Banken Verbrauchern, die wegen der Krise in Not geraten sind, die Zahlung von Zins, Tilgung oder Rückzahlung von Konsumenten- und Immobilienkrediten für drei Monate stunden. Die Sparkassen hatten bereits einige Tage vorher eine Kulanzregelung eingeführt.

Bei der Commerzbank wurde bisher 1,5 Prozent der Gesamtbestandes der Verbraucherkredite gestundet (Stichtag 6. April). Das Institut genehmige alle Anträge auf Stundungen, wenn diese aufgrund der Corona-Krise gestellt würden. Insgesamt rechnet das Geldhaus mit 10 bis 20 Prozent an Anträgen bezogen auf den gesamten Bestand der Verbraucherkredite. Auch bei den Volks- und Raiffeisenbank dürften ihrem Verband BVR zufolge die ersten Anträge eingegangen sein.

Nach Einschätzung von Verbraucherschützern wird eine Stundung allein indes nicht reichen. „Auch Verbraucher benötigen ein finanzielles Hilfspaket, welches die Verluste, die ihnen durch die Corona-Pandemie entstanden sind, tatsächlich ausgleicht“, fordert der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) in einer Stellungnahme. Andernfalls würden die finanziellen Probleme nach der Stundung wiederaufleben. “Es besteht in der Tat die Gefahr, dass sich Privathaushalte in den nächsten Monaten massiv verschulden müssen, wenn das Einkommen der Haushalte stark absinkt,aber gleichzeitig hohe laufende Rechnungen zu begleichen sind”, sagt Prof. Michael Woywode vom Institut für Mittelstndsforschung der Universität Mannheim, der sich sich seit Jahren mit dem Thema Privat- und Unternehmensinsolvenzen auseinandersetzt. Nicht nur Unternehmen, auch Privatpersonen haben häufig nur begrenzte Möglichkeiten ihre Ausgaben kurz- und mittelfristig massiv herunterzufahren. Insofern rechnet er mit einem massiven Anstieg der Privatinsolvenzen. Allerdings in den kommenden Monaten. Dann haben die Verbraucher alle Ersparnisse augebraucht und mögliche Finanzierungsquellen ausgeschöpft. Banken in die Pflicht zu nehmen, indem sie ihren Kunden einen Aufschub gewähren, hält Professor Woywode für eine praktikable Zwischenlösung, dass sie ausreichend ist, glaubt er aber nicht.

Der Bankkunde muss darlegen, dass er krisenbedingte Einnahmeausfälle hat und dadurch in einer Notlage ist, zum Beispiel sein Unterhalt gefährdet ist. Die Stundung gilt vom 1. April bis Ende Juni für Verbraucherkredite, die vor dem 15. März abgeschlossen wurden.

Die Frist bis Ende Juni wird nach Einschätzung von Verbraucherschützern jedoch noch reichen. „Es ist absehbar, dass Verbraucher noch lange unter der Pandemie und ihren Folgen leiden werden. Sie sollten deshalb auch länger als bislang beschlossen geschützt werden“, mahnte der vzbv.

Quelle: dpa

 


14.04.20


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