KfW-Corona-Hilfe: Beteiligungsfinanzierung für Start-ups und kleine Unternehmen


Als Start-up oder kleines Unternehmen haben Sie in der Corona-Krise Kapitalbedarf? Dann können Sie jetzt eine Beteiligungsfinanzierung zur Unterstützung erhalten, bereitgestellt aus Mitteln des Bundes.

  1. Förderung für Unterenehmen, an denen Venture Capital Fonds beteiligt sind

KfW Capital unterstützt mit der Corona Matching Fazilität Start-ups und junge Unternehmen,

  • die einen starken Deutschlandbezug haben,
  • zum 31.12.2019 nicht in finanziellen Schwierigkeiten waren und
  • an denen private Venture Capital-Fonds beteiligt sind.

Voraussetzung für den Venture Capital-Geber: Der Venture Capital-Fonds ist ein privater europäischer Fonds.

Die Unterstützung erfolgt indirekt: Bitte wenden Sie sich zunächst an Ihren Venture Capital-Geber und sprechen Sie ihn auf die Corona Matching Fazilität an. Den Antrag stellt dann der Venture Capital-Geber bis zum 31.12.2020 – entweder bei KfW Capital oder beim Europäischen Investitionsfonds (EIF).

  1. KFW Globaldarlehen an Landesförderinstitute zur Förderung von Startups ohne Beteiligung eines Venture Capital Fonds

    Die KfW unterstützt in Kooperation mit den Landesförder­instituten auch Start-ups und kleine Unternehmen, an denen kein Venture Capital-Fonds beteiligt ist bzw. die über ihren Venture Capital Fonds hinaus weitere Unterstützung in Anspruch nehmen wollen. Gefördert werden Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel).

    Voraussetzung:

    - Sie haben Ihren wirtschaftlichen Schwerpunkt in Deutschland
    - Ihr Unternehmen war zum 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
    - Ihr Gruppenumsatz liegt bei max. 75 Mio. Euro.

    Die Unterstützung erfolgt als individuelle Mezzanine- oder Beteiligungsfinanzierung, die Sie beim Landesförderinstitut Ihres Bundeslandes oder einem vom Landesförderinstitut eingebundenen Intermediär bis zum Jahresende beantragen können. Die Finanzierung wird im Rahmen der Regelung zu den EU-Kleinbeihilfen gewährt und durch eine Garantie des Bundes abgesichert. Der öffentliche Förderanteil je Finanzierung liegt bei maximal 800.000 Euro. Die für die Finanzierung gewährte Haftungsfreistellung erhöht Ihre Chance deutlich, eine Zusage zu erhalten. Eine Einbindung privater Kapitalgeber wie z. B. Business Angels zur Darstellung der Gesamtfinanzierung ist möglich, jedoch nicht verpflichtend.

    Bitte wenden Sie sich zur Beantragung an Ihr zuständiges Landesförderinstitut oder direkt an die eingebundenen Intermediäre.


14.06.20

 

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