Förderprogramm Junge Innovatoren


Das Förderprogramm „Junge Innovatoren“ unterstützt junge wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und den Akademien dabei, sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von innovativen Produkten oder Geschäftsmodellen selbständig zu machen.

Förderwürdig sind die Vorbereitungen auf Unternehmensgründungen, bei denen es um Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen geht, die auf Erfindungen von Existenzgründern und -gründerinnen, einer von ihnen entwickelten Software oder ihrem technologischen Know-how beruhen. Mit dem Programm soll eine Alternative zur abhängigen Beschäftigung geschaffen werden und gleichzeitig der Wissens- und Technologietransfer  von den Hochschulen in die Wirtschaft gefördert werden.

Die Zielgruppe des Programms „Junge Innovatoren“ sind junge wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie Absolventen und Absolventinnen, die ihre Tätigkeit bzw. ihr Studium an der Hochschule nicht länger als 36 Monate vor dem Ablauf der Abgabefrist für die Förderanträge unterbrochen bzw. abgeschlossen haben. Das Ende der Abgabefrist gibt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg im Rahmen der jeweiligen Ausschreibung bekannt. Zur Zielgruppe gehören darüber hinaus auch ehemalige Stipendiaten und Stipendiatinnen des Förderprogramms EXIST des Bundeswirtschaftsministeriums. Unbeschadet einer „Überlappung“ von bis zu drei Monaten zu Beginn der Förderung ist eine gleichzeitige Tätigkeit auf Haushaltsstellen oder in Drittmittelprojekten ausgeschlossen. Bewerber und Bewerberinnen, die promovieren oder habilitieren, können frühestens ab Abgabe der Dissertation/Habilitation gefördert werden.

Gefördert wird nicht die Existenzgründung als solche, sondern die in der Obhut der Hochschule oder Forschungseinrichtung in Baden-Württemberg erfolgende gezielte Vorbereitung darauf. Bereits gegründete Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Gründerinnen und Gründer erhalten über eine Anstellung an der Hochschule oder Forschungseinrichtung im Umfang einer halben Stelle eine Unterstützung zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes und ein begleitendes Coaching durch praxiserfahrene Personen. Darüber hinaus können sie die Infrastruktur sowie die für das Gründungsvorhaben bereitgestellten Sachmittel der Hochschule oder Forschungseinrichtung nutzen.

Die aktuelle Bewerbungsrunde endet am 14. September. Mehr Informationen unter folgendem Link.


03.08.20

 

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