Prof. Woywode spricht im Rahmen des diesjährigen Handelsblatt-Symposiums "Sanierungs- und Insolvenzrecht" über die konjunkturellen Auswirkungen der Corona Pandemie auf Insolvenzen und Restrukturierung


Das diesjährige Symposium "Sanierung und Insolvenz" widmete sich der Auseinandersetzung mit den neuartigen präventiven Restrukturierungsverfahren, die ab nächsten Jahr möglich sind. Ziel des präventiven Restrukturierungs-verfahrens ist es, das Unternehmen zu sanieren und Arbeitsplätze zu erhalten. Liegt bei einem Unternehmen eine Insolvenzwahrscheinlichkeit (likelihood of insolvency) vor und ist es gleichwohl bestandsfähig (viability test), soll ihm künftig ein vier bis max. 12 Monate andauerndes Moratorium gewährt werden können, d.h. in diesem Zeitraum gilt das Verbot der Einzelzwangsvollstreckung.

„Im Kern geht es darum, unter Berücksichtigung der Vorgaben der Restrukturierungsrichtlinie Unternehmen mit an sich funktionierendem Geschäftsmodell die Möglichkeit zu eröffnen, sich auch außerhalb eines förmlichen Insolvenzverfahrens zu sanieren.“ Bundesjustizministerin
Christine Lambrecht

Mit der verabschiedeten Restrukturierungsrichtlinie,die jetzt in deutsches Recht umgesetzt wird, möchte die EU die Insolvenzregime in Europa vereinheitlichen und wettbewerbsfähi-ger ausgestalten. In der Vergangenheit wurden einzelne, dafür aber medienwirksame Fälle des sog. forum shoppings bekannt: Unternehmen haben bewusst die Voraussetzungen dafür geschaff en, um die Vorteile ausländischer Sanierungsregime zu nutzen (z.B. Restrukturierungs-maßnahmen für nur einzelne Gläubigergruppen, Verabschiedung des Plans gegen den Willen opponierender Gläubiger, Kürze des Verfahrens etc.). Mit der EU-Richtlinie soll auch dem Insolvenztourismus Einhalt geboten werden und in jedem Mitgliedsstaat sollen Unternehmen eine „zweite Chance“ erhalten.

 


23.10.20

 

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