„Im Kern geht es darum, unter Berücksichtigung der Vorgaben der Restrukturierungsrichtlinie Unternehmen mit an sich funktionierendem Geschäftsmodell die Möglichkeit zu eröffnen, sich auch außerhalb eines förmlichen Insolvenzverfahrens zu sanieren.“ Bundesjustizministerin
Christine Lambrecht
Mit der verabschiedeten Restrukturierungsrichtlinie,die jetzt in deutsches Recht umgesetzt wird, möchte die EU die Insolvenzregime in Europa vereinheitlichen und wettbewerbsfähi-ger ausgestalten. In der Vergangenheit wurden einzelne, dafür aber medienwirksame Fälle des sog. forum shoppings bekannt: Unternehmen haben bewusst die Voraussetzungen dafür geschaff en, um die Vorteile ausländischer Sanierungsregime zu nutzen (z.B. Restrukturierungs-maßnahmen für nur einzelne Gläubigergruppen, Verabschiedung des Plans gegen den Willen opponierender Gläubiger, Kürze des Verfahrens etc.). Mit der EU-Richtlinie soll auch dem Insolvenztourismus Einhalt geboten werden und in jedem Mitgliedsstaat sollen Unternehmen eine „zweite Chance“ erhalten.