Geprüfte Hilfskraft zur Koordinierung einer Befragung von Geflüchteten gesucht


Am Institut für Mittelstandsforschung (und Lehrstuhl für Mittelstandsforschung und Entrepreneurship, Prof. Dr. Michael Woywode) ist ab Januar 2018 eine 6-monatige Stelle für eine geprüfte Hilfskraft (80h) zu besetzen. Wir bieten die Mitarbeit in einem interdisziplinären, motivierten Team sowie die Möglichkeit eigenverantwortlich zu arbeiten. Ihr Aufgabengebiet liegt in der Mithilfe bei der Organisation einer großzähligen Befragung von Menschen mit Fluchtbiographie; hauptsächlich bei der Koordinierung der Besuchstermine in den Unterkünften und der Interviewerteams. Mit der Befragung werden Potenziale und Hürden der Arbeitsmarktintegration identifiziert. Auf Wunsch bietet das Forschungsprojekt auch die Möglichkeit hierzu eine Master-Arbeit zu verfassen.

Erforderlich sind:

  • Organisationstalent, Kommunikationsfreude
  • Studium der Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften oder in einem vergleichbaren Fachgebiet (Bachelorabschluss oder Master).
  • Gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift
  • Erfahrungen, die sich aus der wissenschaftlichen und politischen Auseinandersetzung mit der Integration von Geflüchteten ergeben
  • Reisebereitschaft innerhalb Baden-Württembergs
  • Freundliches Auftreten, Durchsetzungsstärke und zuverlässiges Arbeiten.

Von Vorteil sind auch Grundkenntnisse in den Methoden der empirischen Sozialforschung.

Senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Kopien von Zeugnissen und Urkunden) – gerne in elektronischer Form – bis spätestens 15. Dezember 2017 an:

bewerbung.hiwi[at]ifm.uni-mannheim.de

Carina Hartmann

Institut für Mittelstandsforschung

Universität Mannheim

L9, 1-2, D-68161 Mannheim

www.ifm.uni-mannheim.de

 

Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sind besonders willkommen, sie werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Die Universität Mannheim strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher entsprechend qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Bitte beachten Sie, dass Gefährdungen der Vertraulichkeit und der unbefugte Zugriff Dritter bei einer Kommunikation via unverschlüsselter E-Mails nicht ausgeschlossen werden können. Die Rücksendung der eingereichten Unterlagen erfolgt nur bei gleichzeitiger Übersendung eines ausreichend frankierten Rückumschlags. Andernfalls werden sie nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens nach den Vorgaben des Datenschutzrechts vernichtet.


23.11.17

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