Anstieg der Unternehmens- und Privatinsolvenzen steht kurz bevor


Im 1. Quartal 2020 meldeten die Amtsgerichte nur 4683 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 3,7 % weniger als im 1. Quartal des Vorjahres. Auch im Mai verharrte die Zahl der Insolvenzen insgesamt auf niedrigem Niveau, was sich aus mehreren Gründen jedoch schnell ändern wird.

Durch die Corona-Pandemie sind viele Unternehmen in Not geraten. Dies hat aber bislang noch nicht dazu geführt, dass mehr Insolvenzverfahren eröffnet wurden. Ein wichtiger Grund dafür ist, dass die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen in der Corona-Krise seit dem 1. März 2020 ausgesetzt ist.

Die vorläufigen Angaben zu den eröffneten Regelinsolvenzen in Deutschland, die das Statistische Bundesamt seit dem Berichtsmonat März veröffentlicht, signalisieren wie bereits im April auch für den Mai 2020 eine deutliche Abnahme an Verfahren. Im Vergleich zum Mai 2019 sank die Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren um 14,9 %. Die durch die Corona-Pandemie verursachte wirtschaftliche Krise spiegelt sich somit auch im Mai noch nicht in der Anzahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren wider.

Was hat sich in der Corona-Krise am Regelinsolvenzverfahren geändert:

Unternehmen, deren Insolvenzreife auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruht und die Aussichten darauf haben, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen, sind nach dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ vom 27. März 2020 von der Insolvenzantragspflicht befreit. Auch bei Insolvenzanträgen, die von Gläubigerseite gestellt werden, wird in diesem Gesetz vorausgesetzt, dass der Eröffnungsgrund (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) bereits am 1. März 2020, also vor der Corona-Pandemie, vorlag.

Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind übrigens 30 % Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55 %). Enthalten sind weiterhin Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG) oder die Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständige Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden.

Hilfen des Staates und Dritter müssen zurückgezahlt werden

In der Hoffnung auf die Wiederbelebung von Wirtschaft und Gesellschaft haben viele UnternehmerInnen und Privatpersonen zusätzliche Kredite auf- und andere Hilfen in Anspruch genommen. Nur ein Teil der staatlichen Hilfsgelder sind Zuschüsse. Das übrige Geld muss zurückgezahlt werden. Auch die eventuell gestundeten Mietzahlungen und ausgesetzte Zahlungen für Kredite sind bald zu begleichen. Hinzu kommen Zahlungen ans Finanzamt und sonstige Abgaben. All das wird die UnternehmerInnen und BürgerInnen stark forden. Viele sogar überfordern. Wenn man dann noch bedenkt, dass die Zahl der KurzarbeiterInnen nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit aktuell noch immer bei mehr als 7 Millionen liegt und nun auch die Zahl der Arbeitslosen zu steigen beginnt, dann kann man sich vorstellen, wie schwer es UnternehmerInnen und VerbraucherInnen fallen wird, die ausstehenden Verbindlichkeiten zu bedienen. Da hilft die Mehrwertsteuersenkung nicht viel weiter.

Im Jahr 2020 betrug die Arbeitslosenquote bis Mai durchschnittlich rund 5,5 Prozent. Im Monat Mai stieg die Quote in Deutschland dann auf 6,1 Prozent an und im Juni auf 6,2%, Gegenüber dem Vorjahr hat sich damit die Arbeitslosenzahl um 637.000 erhöht. Der deutsche Arbeitsmarkt performt damit zwar viel besser als die Arbeitsmärkte in vielen anderen westlichen Ländern, aber es ist trotzdem ein erheblicher Rückschlag im Vergleich zu den Vorjahren. Hinsichtlich der weiteren Entwicklung des Arbeitsmarktes meines Erachtens Skepsis angesagt. In den nächsten Monaten werden die Arbeitslosenzahlen sicherlich stark ansteigen. Denn allem Anschein nach wird die wirtschaftliche Überwindung der Krise nicht einer V-Form (wirtschaftlicher Einbruch und schnelle Erholung) sondern eher einer U-Form (wirtschaftlicher Einbruch und langsame Erholung) folgen. Und es ist zu hoffen dass aus dem U keine Badewanne wird. Die Unternehmen in vielen Branchen werden in der Krise zu Anpassungen bei der Beschäftigung gezwungen sein. Wenn sie es nicht tun, ist ihr Scheitern vorprogrammiert.

Das Geschäftsmodell deutscher Unternehmen wird sich verändern müssen

Die Corona-Krise hat fundamentale Schwächen im Geschäftsmodell Deutschlands offengelegt. Die Verwundbarkeit der internationalen Lieferketten, die Abhängigkeit vieler Unternehmen von internationalen Absatzmärkten, die Schwäche Europas, Mängel in der Digitalisierung der eigenen Prozesse und Produkte, etc, All das könnte Anlass für nachhaltige Veränderungen geben. Ob diese Veränderungen aber in der Zukunft zu mehr oder zu weniger Beschäftigung führen, ist heute schwer vorherzusagen. Nur soviel ist sicher:die nächsten Monate werden für viele Unternehmen und Verbraucher hart. Der Staat kann nicht alle Unternehmen retten und beliebig viele Privatpersonen vor Insolvenz schützen.

 


01.07.20

 

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